Gesetze

 

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Durch das Gesetz werden Unternehmen rechtsverbindlich zu einem ökologisch und nachhaltigen Handeln durch Umweltschutzmaßnahmen in Bezug auf Immissionen und Emissionen verpflichtet.

Energieeffizienzgesetz – EnEfG

Das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland.

Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG

Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen

 

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG

Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten.

                                    

Verpackungsgesetz – VerpackG

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen

 

 

Richtlinien

 

 

CSRD -Richtlinie (EU) 2022/2464 DES EUROPÄISCHEN RATES

Im Rahmen der CSRD soll diese Anforderung auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgeweitet werden.

RoHS-Richtlinie 2011/65/EU

Diese Richtlinie regelt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und gilt für alle Mitgliedstaaten der EU bindend.

 

Verordnung

 

Datenschutzgrundverordnung – DSGVO

Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.

Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.

Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden.

 

EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852

Die Verordnung dient zur Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung.

Die EU-Taxonomie ist ein Eckpfeiler des EU-Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen und ein wichtiges Instrument zur Markttransparenz. Sie trägt dazu bei, im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals direkte Investitionen in die für den Übergang am dringendsten erforderlichen wirtschaftlichen Tätigkeiten zu tätigen. Die Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das Kriterien für wirtschaftliche Tätigkeiten definiert.

 

REACH Verordnung – (EG) Nr. 1907/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Die Verordnung regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherstellen sowie den freien Verkehr von Stoffen als solchen, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen gewährleisten und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation verbessern. Diese Verordnung sollte auch die Entwicklung alternativer Beurteilungsmethoden für von Stoffen ausgehende Gefahren fördern.

Link zur Verordnung REACH

Konfliktmaterialien – EU) 2017/821 DES EURO EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten.

Begriffe:

PDCA-Zyklus:

Der PDCA-Zyklus, eine zentrale Methode für kontinuierliche Verbesserungsprozesse, wurde von dem amerikanischen Statistiker William Edwards Deming popularisiert und besteht aus den Schritten Planen (plan), Durchführen (do), Prüfen (check) und Anpassen (act), um systematisch Prozessverbesserungen zu erzielen.

Environmental, Social und Governance (ESG)

Die Begriffe Environmental, Social und Governance (ESG) stehen für das Bestreben, die Steigerung des Geschäftswachstums mit dem Engagement für eine weltweit nachhaltigere, gerechtere und ethisch einwandfreie Zukunft zu verbinden.

Für diese drei Bereiche werden messbare Kriterien erstellt, die sogenannten ESG-Kriterien. Mit Hilfe dieser Kriterien kann die Nachhaltigkeit eines Unternehmens bewertet werden.

Auf dem Kapitalmarkt soll somit mehr Transparenz geschaffen und den Investierenden ein besserer Einblick gegeben werden, wie ihr Geld für die drei Säulen der Nachhaltigkeit verwendet wird.

Corporate Social Responsibility (CSR)

Corporate Social Responsibility (CSR) bezeichnet die freiwillige Verpflichtung von Unternehmen, über die gesetzlichen Anforderungen hinaus sozial verantwortlich zu handeln und einen Beitrag zum Wohl der Gesellschaft zu leisten. Dies umfasst typischerweise Aktivitäten, die sich positiv auf die Umwelt, Konsumenten, Mitarbeiter, Gemeinschaften und andere Stakeholder auswirken und die soziale und ökologische Verantwortung des Unternehmens im Kerngeschäft sowie in der gesamten Lieferkette widerspiegeln.

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die Weiterentwicklung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Sie legt fest, welche Unternehmen zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind und wie diese Berichterstattung gestaltet werden soll. Zusätzlich zur Richtlinie selbst sind auch detaillierte Vorgaben für die Inhalte der Berichterstattung entwickelt worden.

Siehe auch Richtlinie  (EU) 2022/2464 DES EUROPÄISCHEN RATES – Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.

Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)

Der DNK beschreibt Mindestanforderungen, was unter Nachhaltigkeitsaspekten zu berichten ist. Er bietet somit einen Rahmen für die Berichterstattung zu nicht-finanziellen Leistungen, der von Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Rechtsform angewendet werden kann. Er unterstützt den Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie und bietet einen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Nachhaltigkeit:

Nachhaltigkeit ist das Prinzip, Ressourcen so zu nutzen und zu verwalten, dass ökologische, soziale und ökonomische Systeme langfristig erhalten bleiben und die Bedürfnisse der gegenwärtigen Generationen befriedigt werden können, ohne die Möglichkeiten zukünftiger Generationen zu gefährden. Es geht darum, ein Gleichgewicht zu schaffen, das den Fortbestand der natürlichen Umwelt und die Förderung der Lebensqualität für alle Beteiligten sicherstellt.