BMCS

Advisory und

Trainings Müller &

Stolzenberger PartG

Advisory | Audits | Trainings

ISO-Managementsysteme | AZAV | 

Nachhaltigkeitsmanagement | ESRS | LkSG | 

Lassen Sie sich von unserer Expertise begeistern und führen Sie Ihr Unternehmen in eine erfolgreiche und nachhaltige Zukunft!

BMCS Advisory & Trainings Müller und Stolzenberger PartG steht für Kompetenz und Aktualität in der Beratung zu ISO-Normen und EU-Nachhaltigkeitsstandards. Unter der Leitung von zwei qualifizierten Managementberaterinnen bieten wir Ihnen fundierte Beratungsdienste, die sich durch ein tiefes Verständnis für regulatorische Anforderungen und Best Practices auszeichnen.

Unser Motto ‚Praxis macht den Unterschied‘ spiegelt sich in allem wider, was wir tun. Wir bieten nicht nur Beratung, sondern auch zielgerichtete Trainings und umfassende Analysen und Audits an, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen heute und in Zukunft gerecht wird. Indem wir Theorie in handfeste Praxis umsetzen, unterstützen wir Sie dabei, Ihre Prozesse zu optimieren und Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Mit einem offenen Ohr für Ihre Anliegen und einem Auge für Qualität streben wir danach, bis Oktober 2025 selbst die ISO 9001 Zertifizierung zu erreichen. Dieses Ziel unterstreicht unser Engagement für kontinuierliche Verbesserung und Kundenzufriedenheit und macht uns zu Ihrem verlässlichen Partner auf dem Weg zu nachhaltigem Erfolg.

Leistungen 

Beratung

ISO Management-Systeme

CSRD-Bericht

ESRS und VSME Standard

Trainings

Audits

AZAV

Akkreditierung- und

Zulassungsverordnung

Arbeitsförderung

Beratung / Audits / Trainings

Wichtig für 2025!

Ab Juli 2025 müssen Unternehmen in Deutschland

folgende Punkte zum Energieaudit beachten:

Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresenergieverbrauch über 7,5 GWh müssen bis zum 18. Juli 2025 ein Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder Umweltmanagementsystem (EMAS) einführen.

Betriebe mit einem Verbrauch über 2,5 GWh sind verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen.

Unternehmen müssen Umsetzungspläne für wirtschaftlich realisierbare Energiesparmaßnahmen erstellen und veröffentlichen. Die Erfassung und Meldung von Abwärme wird Pflicht. Die erste Meldung muss bis zum 1. Januar 2025 erfolgen.
Alle identifizierten Energieeinsparpotenziale müssen dokumentiert und einer Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463 unterzogen werden.

Bei Nichteinhaltung der Vorgaben drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

 

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