BMCS

Solutions

Beratung | Audits | Seminare

ISO-Managementsysteme | AZAV | 

Nachhaltigkeitsmanagement | ESRS | LkSG | 

Für Unternehmen, die Compliance-

Anforderungen in Wettbewerbsvorteile

verwandeln möchten!

BMCS Ihr Partner für Qualität, Nachhaltigkeit und Zertifizierung

Bei BMCS bieten wir Ihnen umfassende Expertise in den Bereichen ISO-Normen, Nachhaltigkeitsmanagement und AZAV-Zertifizierung. Unser Motto „Praxis macht den Unterschied“ spiegelt sich in allem wider, was wir tun.

Mit uns an Ihrer Seite navigieren Sie sicher durch regulatorische Anforderungen und Best Practices. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Prozesse zu optimieren, Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und eine erfolgreiche, nachhaltige Zukunft zu gestalten.

Referenzen Kunden

Unsere Kunden

 

 

 

ISO-Normen praktisch und lebendig umsetzen

Erleben Sie mit uns, wie ISO-Normen zur Chance für Ihr Unternehmen werden. Statt bürokratischer Hürden bieten wir Ihnen einen praxisnahen Ansatz zur Prozessoptimierung. Mit Tipps zur Nutzung von KI und digitalen Tool bei der Optimierung Ihres Managementsystems steigern wir die Effizienz und richten den Blick nach vorne. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Abläufe klar zu strukturieren, kontinuierliche Verbesserung zu fördern und die Digitalisierung gewinnbringend zu nutzen. Mit unserer Unterstützung werden ISO-Normen zum lebendigen Werkzeug für Innovation, Qualitätssteigerung und nachhaltigen Erfolg. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Prozesse optimieren und die Vorteile moderner Normenumsetzung voll ausschöpfen.

{

Bildung mit Qualität!

AZAV-Trägerzulassung und Maßnahmen-zertifizierung

BMCS unterstützt Sie bei der Umsetzung der AZAV-Anforderungen einfach, flexibel und zukunftsorientiert. Wir begleiten Sie unkompliziert durch den gesamten Prozess, ohne Sie mit starren Systemen einzuengen. Stattdessen bieten wir praktische Lösungen, klare Kommunikation und effiziente Abläufe, die Zeit und Ressourcen sparen.

Bildung ist für uns ein äußerst wichtiges Thema. Wir setzen alles daran, Ihre Qualität kontinuierlich zu steigern und Ihre Bildungsangebote auf ein höheres Niveau zu heben. Mit innovativen Ansätzen und modernen Technologien, wie digitalen Tools zur vereinfachten Dokumentation und KI-gestützten Tipps zur kontinuierlichen Verbesserung, bringen wir frischen Wind in Ihre Prozesse. AZAV ist für uns mehr als nur eine Zulassungsverordnung – es ist eine Chance zur stetigen Weiterentwicklung.

Deshalb bieten wir regelmäßige Trainings zu verschiedenen QM-Themen an, die wir gezielt mit den gesetzlichen Anforderungen der AZAV verbinden. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre AZAV-Trägerzulassung in eine Chance verwandeln und die Grundlage für Innovation und Exzellenz in Ihrem Unternehmen schaffen!

 

Welche Maßnahmen werden gefördert:

  1. Maßnahmen zur Aktivierung 
  2. Erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung 
  3. Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung 
  4. Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung 
  5. Transferleistungen 
  6. Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben 

 

{

Nachhaltigkeit einfach gemacht – Ihr Wegweiser für

transparente Berichterstattung

Machen Sie Nachhaltigkeit zum Herzstück Ihres Unternehmens mit unserer unkomplizierten und praxisorientierten Beratung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Nachhaltigkeit nicht nur leben, sondern auch effektiv kommunizieren können. Unsere Expertise erleichtert Ihnen die Erstellung von Berichten, die nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch Ihre Stakeholder beeindrucken.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und verwandeln Sie komplexe Daten in klare, aussagekräftige Berichte. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre umweltfreundlichen Maßnahmen und sozialen Initiativen in den Vordergrund zu stellen. Gemeinsam entwickeln wir eine Nachhaltigkeitsstrategie, die zu Ihnen passt und Ihre Unternehmenswerte widerspiegelt.

Von der Analyse bis zur Umsetzung – wir begleiten Sie Schritt für Schritt. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre nachhaltigen Erfolge sichtbar machen und einen positiven Einfluss auf Umwelt, Gesellschaft und Ihr Unternehmensimage nehmen. Nachhaltigkeit und Berichterstattung können so einfach sein – mit uns an Ihrer Seite.

{

Aktuelles

Hinweis zum Energieeffiezienzgesetz (EnEfG)

Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 7,5 GWh in den letzten drei Jahren

Sie müssen bis spätestens 18. Juli 2025 ein Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder ein Umweltmanagementsystem (EMAS) einführen.

Zusätzlich müssen sie Energieflüsse analysieren, Einsparmaßnahmen identifizieren und eine Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463 durchführen.

Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 2,5 GWh

Diese Betriebe sind verpflichtet, Umsetzungspläne für wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen und durch zertifizierte Stellen prüfen zu lassen.

Diese Pläne müssen innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes erstellt werden.

Rechenzentren

Rechenzentren mit einer elektrischen Anschlussleistung ab 300 kW müssen bis zum 1. Juli 2025 ein Managementsystem implementieren und Abwärmedaten melden.

    Änderungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung:

    Omnibus: Das soll sich verändern:

    CSRD:

    Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden sollen von der Berichtspflicht ausgenommen werden. Für Unternehmen über 1.000 Mitarbeitende wird die erste Berichtspflicht um zwei Jahre auf 2028 verschoben. Die Anzahl der ESRS-Datenpunkte soll reduziert werden, Details folgen später.

    CSDDD:

    Sorgfaltspflichten gelten nur noch für direkte Geschäftspartner (Tier-1). Eingriffe in Tier-n erfolgen nur bei bekanntem Fehlverhalten. Überprüfung der Angemessenheit der Sorgfaltspflichten alle fünf Jahre statt jährlich. Strafen werden reduziert und nicht mehr am globalen Umsatz bemessen.

    EU-Taxonomie:

    Berichtspflicht gilt nur für Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und mindestens 450 Mio. EUR Umsatz. Unternehmen mit nachhaltigen Umsätzen unterhalb dieser Schwelle können eine vereinfachte „Taxonomie light“ nutzen. Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden sind vollständig ausgenommen.

    Diese Änderungen sind noch nicht final. Wir werden Sie zu gegebener Zeit darüber informieren.

     

    Hinweis zum Lieferkettensorgfaltspflichengesetz (LkSG)

    • Berichtsfrist: Unternehmen haben bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, ihre Berichte einzureichen, anstatt bis Ende 2024.
    • Mögliche Aussetzung des Gesetzes: Es wird diskutiert, das LkSG bis zum Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie (CSDDD) auszusetzen, was voraussichtlich erst 2028 erfolgen wird.
    • Anpassung an EU-Vorgaben: Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll stärker an die europäische CSDDD-Richtlinie angeglichen werden.
    • Geltungsbereichs: Ab dem 1. Januar 2025 soll das Gesetz für weniger Unternehmen gelten – nur noch rund ein Drittel der bisher erfassten Firmen wird dann unter die Regelung fallen.
    • Bürokratische Entlastung: Die Regierung plant, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren und das Gesetz insgesamt zu vereinfachen.

    Insgesamt wird eine Vereinfachung und Harmonisierung der Anforderungen angestrebt, aber die genauen Auswirkungen bleiben abzuwarten.

     

    Folgen Sie uns!

    Kontakt

    Anfrage senden

    5 + 3 =