BMCS

Solutions

Advisory & Trainings Müller und Stolzenberger PartG

Beratung | Audits | Seminare

Unternehmensentwicklung

ISO-Managementsysteme | AZAV | Zertifizierung

Nachhaltigkeitsmanagement | ESRS | LkSG | 

Für Unternehmen, die Compliance-

Anforderungen in Wettbewerbsvorteile

verwandeln möchten!

Nachhaltiger Erfolg durch Befähigung statt Abhängigkeit

Bei BMCS setzen wir auf folgenden Ansatz:

Wir machen Sie nicht von unserer Beratung abhängig, sondern befähigen Ihr Unternehmen, eigenständig erfolgreich zu sein.

Unser Versprechen:

  • Wissenstransfer im Fokus: Wir teilen unser Expertenwissen, damit Sie es selbst anwenden können.
  • Aufbau interner Kompetenzen: Wir schulen Ihre Mitarbeiter, um langfristig unabhängig agieren zu können.
  • Hilfe zur Selbsthilfe: Unsere Lösungen sind darauf ausgerichtet, dass Sie sie selbstständig weiterentwickeln können.
  • Nachhaltige Implementierung: Wir begleiten Sie, bis die neuen Prozesse fest in Ihrer Organisation verankert sind.

Ihr Gewinn:

  • Langfristige Kosteneinsparungen durch reduzierte Abhängigkeit von externen Beratern
  • Stärkung der internen Expertise und des Selbstvertrauens Ihrer Mitarbeiter
  • Flexibilität, um schnell auf Veränderungen zu reagieren, ohne externe Hilfe zu benötigen
  • Nachhaltige Verbesserung Ihrer Organisationsstrukturen und -prozesse

Unser Ziel ist es, Sie so zu unterstützen, dass Sie nach unserer Zusammenarbeit gestärkt und selbstständig in die Zukunft gehen können.

Wir messen unseren Erfolg daran, wie gut Sie ohne uns zurechtkommen – nicht daran, wie lange Sie uns brauchen.

Referenzen Kunden

Einige unserer Kunden

ISO-Normen praktisch und lebendig umsetzen

Erleben Sie mit uns, wie ISO-Normen zur Chance für Ihr Unternehmen werden. Statt bürokratischer Hürden bieten wir Ihnen einen praxisnahen Ansatz zur Prozessoptimierung. Mit Tipps zur Nutzung von KI und digitalen Tool bei der Optimierung Ihres Managementsystems steigern wir die Effizienz und richten den Blick nach vorne. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Abläufe klar zu strukturieren, kontinuierliche Verbesserung zu fördern und die Digitalisierung gewinnbringend zu nutzen. Mit unserer Unterstützung werden ISO-Normen zum lebendigen Werkzeug für Innovation, Qualitätssteigerung und nachhaltigen Erfolg. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Prozesse optimieren und die Vorteile moderner Normenumsetzung voll ausschöpfen.

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Bildung mit Qualität!

AZAV-Trägerzulassung und Maßnahmen-zertifizierung

BMCS unterstützt Sie bei der Umsetzung der AZAV-Anforderungen einfach, flexibel und zukunftsorientiert. Wir begleiten Sie unkompliziert durch den gesamten Prozess, ohne Sie mit starren Systemen einzuengen. Stattdessen bieten wir praktische Lösungen, klare Kommunikation und effiziente Abläufe, die Zeit und Ressourcen sparen.

Bildung ist für uns ein äußerst wichtiges Thema. Wir setzen alles daran, Ihre Qualität kontinuierlich zu steigern und Ihre Bildungsangebote auf ein höheres Niveau zu heben. Mit innovativen Ansätzen und modernen Technologien, wie digitalen Tools zur vereinfachten Dokumentation und KI-gestützten Tipps zur kontinuierlichen Verbesserung, bringen wir frischen Wind in Ihre Prozesse. AZAV ist für uns mehr als nur eine Zulassungsverordnung – es ist eine Chance zur stetigen Weiterentwicklung.

Deshalb bieten wir regelmäßige Trainings zu verschiedenen QM-Themen an, die wir gezielt mit den gesetzlichen Anforderungen der AZAV verbinden. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre AZAV-Trägerzulassung in eine Chance verwandeln und die Grundlage für Innovation und Exzellenz in Ihrem Unternehmen schaffen!

 

Welche Maßnahmen werden gefördert:

  1. Maßnahmen zur Aktivierung 
  2. Erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung 
  3. Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung 
  4. Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung 
  5. Transferleistungen 
  6. Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben 

 

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Nachhaltigkeit einfach gemacht – Ihr Wegweiser für

transparente Berichterstattung

Machen Sie Nachhaltigkeit zum Herzstück Ihres Unternehmens mit unserer unkomplizierten und praxisorientierten Beratung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Nachhaltigkeit nicht nur leben, sondern auch effektiv kommunizieren können. Unsere Expertise erleichtert Ihnen die Erstellung von Berichten, die nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch Ihre Stakeholder beeindrucken.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und verwandeln Sie komplexe Daten in klare, aussagekräftige Berichte. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre umweltfreundlichen Maßnahmen und sozialen Initiativen in den Vordergrund zu stellen. Gemeinsam entwickeln wir eine Nachhaltigkeitsstrategie, die zu Ihnen passt und Ihre Unternehmenswerte widerspiegelt.

Von der Analyse bis zur Umsetzung – wir begleiten Sie Schritt für Schritt. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre nachhaltigen Erfolge sichtbar machen und einen positiven Einfluss auf Umwelt, Gesellschaft und Ihr Unternehmensimage nehmen. Nachhaltigkeit und Berichterstattung können so einfach sein – mit uns an Ihrer Seite.

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Aktuelles

Hinweis zum Energieeffiezienzgesetz (EnEfG)

Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 7,5 GWh in den letzten drei Jahren

Sie müssen bis spätestens 18. Juli 2025 ein Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder ein Umweltmanagementsystem (EMAS) einführen.

Zusätzlich müssen sie Energieflüsse analysieren, Einsparmaßnahmen identifizieren und eine Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463 durchführen.

Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 2,5 GWh

Diese Betriebe sind verpflichtet, Umsetzungspläne für wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen und durch zertifizierte Stellen prüfen zu lassen.

Diese Pläne müssen innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes erstellt werden.

Rechenzentren

Rechenzentren mit einer elektrischen Anschlussleistung ab 300 kW müssen bis zum 1. Juli 2025 ein Managementsystem implementieren und Abwärmedaten melden.

    Änderungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung:

    Das Europäische Parlament hat am 3. April 2025 eine legislative Entschließung in erster Lesung angenommen, die darauf abzielt, die Richtlinien (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 hinsichtlich der Fristen für die Anwendung bestimmter Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflicht von Unternehmen durch die Mitgliedstaaten zu ändern.

    Die wichtigsten Beschlüsse umfassen eine Verschiebung bestimmter Anwendungszeitpunkte für die betroffenen Unternehmen und Mitgliedstaaten.

    Bezüglich der Richtlinie (EU) 2022/2464 (Nachhaltigkeitsberichterstattung):

    • Die Frist für große Unternehmen (mit über 500 Mitarbeitern und Unternehmen von öffentlichem Interesse) zur Berichterstattung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, wird auf Geschäftsjahre die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen verschoben.
    • Die Frist für andere große Unternehmen und Mutterunternehmen großer Gruppen zur Berichterstattung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen, wird auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2028 beginnen verschoben.
    • Die Frist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (ausgenommen Kleinstunternehmen etc.) zur Berichterstattung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen, wird ebenfalls auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2028 beginnen verschoben.
    • Diese Verschiebungen sollen dazu dienen, bestimmte bestehende Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vereinfachen, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern und Rechtsklarheit zu schaffen, sowie unnötige Kosten zu vermeiden.

    Bezüglich der Richtlinie (EU) 2024/1760 (unternehmerische Nachhaltigkeitsprüfung):

    • Die Frist, bis zu der die Mitgliedstaaten die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie erlassen und veröffentlichen müssen, wird auf den 26. Juli 2027 verlängert.
    • Die Anwendung dieser Maßnahmen beginnt für die erste Gruppe von Unternehmen (über 3.000 Mitarbeiter und 900 Mio. EUR Nettoumsatz) ab dem 26. Juli 2028, wobei die Berichtspflicht gemäß Artikel 16 für diese Unternehmen für Geschäftsjahre gilt, die am oder nach dem 1. Januar 2029 beginnen.
    • Für alle anderen in Artikel 2 Absatz 1 genannten Unternehmen (Nummern a und b) sowie Unternehmen im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 c und Artikel 2 Absatz 2 c beginnt die Anwendung ab dem 26. Juli 2029, wobei die Berichtspflicht gemäß Artikel 16 für diese Gesellschaften für die am oder nach dem 1. Januar 2030 beginnenden Geschäftsjahre gilt.
    • Die Verschiebung des Anwendungszeitpunkts soll den Unternehmen mehr Zeit für die Vorbereitung geben und ihnen ermöglichen, die von der Kommission herauszugebenden Leitlinien zu berücksichtigen. Zudem soll die Fristverlängerung möglichen Verzögerungen bei den Umsetzungsbemühungen der Mitgliedstaaten Rechnung tragen.

    Die Mitgliedstaaten müssen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Änderungsrichtlinie nachzukommen, bis zum 31. Dezember 2025 in Kraft setzen. (Zusammenfassung aus dem offizielen Dokument des Europäisches Parlament 2024-2029)

    Hinweis zum Lieferkettensorgfaltspflichengesetz (LkSG)

    • Berichtsfrist: Unternehmen haben bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, ihre Berichte einzureichen, anstatt bis Ende 2024.
    • Mögliche Aussetzung des Gesetzes: Es wird diskutiert, das LkSG bis zum Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie (CSDDD) auszusetzen, was voraussichtlich erst 2028 erfolgen wird.
    • Anpassung an EU-Vorgaben: Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll stärker an die europäische CSDDD-Richtlinie angeglichen werden.
    • Geltungsbereichs: Ab dem 1. Januar 2025 soll das Gesetz für weniger Unternehmen gelten – nur noch rund ein Drittel der bisher erfassten Firmen wird dann unter die Regelung fallen.
    • Bürokratische Entlastung: Die Regierung plant, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren und das Gesetz insgesamt zu vereinfachen.

    Insgesamt wird eine Vereinfachung und Harmonisierung der Anforderungen angestrebt, aber die genauen Auswirkungen bleiben abzuwarten.

     

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