Allgemeine Geschäftsbedinungen
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG und dem Auftraggeber (nachfolgend: Kunde) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung.
Der Geltungsbereich umfasst den gesamten Leistungskatalog der BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern diesen nicht ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt werden. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltslos erbringt.
Über die Regelungen der AGB hinausgehende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung in Textform.
Die BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG behält sich die – auch einseitige – Änderung ihrer AGB und / oder einzelner Teile hiervon für die Zukunft vor.
Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form verwendet wird, sind selbstverständlich alle Geschlechter miteingeschlossen.
2. Zustandekommen des Vertrages
Jedem Auftrag geht ein Angebot mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.
Dieses Angebot ist bindend bis zum von der BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG benannten Zeitpunkt.
Nach Ablauf der Angebotsfrist, muss ein neuerliches Angebot eingeholt werden, damit ein Vertragsabschluss zustande kommt.
Die Annahme zum Angebot muss vom Kunden schriftlich (per Mail) erteilt werden. Es wird ausdrücklich klarstellend vereinbart, dass zur Einhaltung der Schriftform auch der elektronische Schriftverkehr ausreichend erachtet wird. Mit Annahme des Angebot erklärt sich der Kunde mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Weicht die Annahme des Kunden vom Angebot ab, wenn auch nur in einzelnen Punkten, ist ein angepasstes Angebot zu unterbreiten, für welches die Vereinbarungen zur Bindungswirkung weiterhin Gültigkeit haben.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
3. Vertragsdauer und Kündigungsmöglichkeit
Der Vertrag wird mit der Zusendung der schriftlichen Angebotsbestätigung wirksam und läuft, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit, bzw. endet automatisch mit der vereinbarten Leistung.
Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum jeweiligen Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4. Kosten
Kosten für die Beratung können pro Stunde oder pauschal (Paketpreis) abgerechnet werden und richten sich nach dem vom Kunden bestätigten Angebot.
Alle Preise werden in EUR angegeben und verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Leistungen nach vereinbarten Einzelstundensatz werden jeweils zum Monatsende für den gesamten Monat in Rechnung gestellt.
Bei den Leistungspaketen werden 50 % des Gesamtbetrages zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer vor dem ersten Termin in Rechnung gestellt. Die Abrechnung des Restbetrages erfolgt nach der Hälfte der gebuchten Beratungsstunden. Die Stunden aus dem Leistungspaket müssen binnen 6 Monaten genutzt werden. Nicht genutzten Stunden aus dem gebuchten Leistungspaket verfallen nach dieser Frist, und der ausstehende Restbetrag wird in Rechnung gestellt.
Preise und Zahlungsbedingungen für Leistungspakete werden wie im jeweiligen Angebot angegeben und berechnet.
Bei vereinbarten Folgeaufträge eines weiteren Leistungspakets in der ursprünglichen Form, richten sich die Abrechnungsmodalitäten nach dem ursprünglichen Angebot.
Reise- und Unterbringungskosten werden monatlich nach den tatsächlichen, nachgewiesenen Ausgaben in Rechnung gestellt.
Die Rechnungen müssen binnen 8 Arbeitstage nach Erhalt der Rechnung (Zugang per Mail) beglichen werden. Der Verzug tritt automatisch nach Ablauf dieser Frist ein.
Vereinbarte Termine in Remote müssen 24 Stunden und Termine vor Ort mit notwendiger Übernachtung müssen 2 Wochen vorher abgesagt werden. Bei nicht rechtzeitiger Absage werden die Kosten für den Ausfall der Höhe des vereinbarten Stundensatzes sowie der nicht stornierbaren Reisekosten in Rechnung gestellt.
5. Ort der Leistungserbringung
Beratungstermine und Trainings finden in Remote statt. Auf Wunsch des Kunden sind diese vor Ort nach vorheriger Absprache möglich.
6. Vertragsgegenstand/ Leistungen
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG nur die Erbringung von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch die Herstellung eines Werkes oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.
Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass sich am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht von BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG auch dann nichts ändert, wenn diese sich zur schriftlichen Aufzeichnung der Ergebnisse ihrer Dienstleistung sowie zur Erstellung und Übergabe entsprechender Berichte, Studien und dergleichen verpflichtet.
Derartige schriftliche Berichte, Studien und dergleichen stellen – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – insbesondere keine Gutachten dar, sondern geben nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufs und des Ergebnisses der Dienstleistungen wieder.
BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages fachkundiger Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen. In diesem Fall ist BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG verpflichte dem Kunden vorab darüber zu unterrichten und sich das Unterauftragsverhältnis schriftliche bestätigen und genehmigen zu lassen.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG keine rechtsberatenden, steuerberatenden oder zur Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern gehörenden Leistungen schuldet oder auch nicht erbringt.
Soweit BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG durch die Einschaltung entsprechender Berufsträger für die zusätzliche Erbringung solcher Leistungen sorgt, handelt die BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG nur als Vermittler, ohne selbst Schuldner/Vertragspartner solcher Tätigkeiten zu werden.
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG nicht dazu verpflichtet ist, die dieser schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen auf deren sachliche oder rechnerische Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen. Falls BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG jedoch erkennt, dass die ihr schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen offensichtlich unrichtig, unvollständig oder nicht ordnungsgemäß sind, wird sie darauf hinweisen.
7. Mitwirkungspflicht
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG alle für die Durchführung der Tätigkeit erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ebenso rechtzeitig alle Informationen zur Verfügung gestellt werden, die BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG zur korrekten und vollständigen Durchführung der vereinbarten Tätigkeit benötigt.
Dies gilt auch für Unterlagen und Informationen, die erst während der Leistungserbringung von BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG bekannt werden.
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG nicht verpflichtet ist, erteilte Informationen, Dateien und Unterlagen gleich ob mündlich oder schriftlich erteilt, auf rechnerische und sachliche Vollständigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
Auf Verlangen von BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
Nicht rechtzeitig/ unverzüglich vorgelegte Dokumente bzw. nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen finden keinen Eingang in die Tätigkeit der BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG und können zu Fehlern führen, für die BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG nicht haftbar gemacht werden kann.
Bei Durchführung von Beratungen, Trainings und Audits vor Ort ist der Kunde verpflichtet, das erforderliche Equipment und eine stabile WLAN-Verbindung vor Ort bereitzustellen.
Im Rahmen von Onlinetrainings verpflichtet sich der Kunde zur aktiven Teilnahme und zum Bereitstellen der erforderlichen technischen Voraussetzungen, um einen reibungslosen Ablauf und die effektive Durchführung des vereinbarten Trainings zu gewährleisten.
Art und Umfang des erforderlichen Equipments bzw. der erforderlichen technischen Voraussetzungen werden im Rahmen des Angebots mitgeteilt und somit verbindlich.
Von BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG erstellte Kalkulationen im Bereich AZAV müssen vor Weiterleitung an die Fachkundige Stelle vom Kunden geprüft und schriftlich (per Mail) freigegeben werden.
8. Garantie und Haftung
In keinem Fall übersteigt die Gesamthaftung von BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Haftung für grobe Fahrlässigkeit) gegenüber dem Kunden für direkte Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, den Preis für den Auftrag/ die Aufträge der/die die Haftung begründet/begründen.
In keinem Fall haftet BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG gegenüber dem Kunden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Haftung für grobe Fahrlässigkeit) direkt oder indirekt als Schadensersatzpflichtiger für indirekte Folgeschäden oder Verluste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einkommens- oder Gewinnverluste, Datenverluste und/oder den Verlust von Gelegenheiten und Nutzungsmöglichkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem zusammengekommenen Vertrag ergeben.
9. Verschwiegenheit
BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit den Leistungen für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Kunden selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Kunde BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG von dieser Schweigepflicht entbindet.
10. Urheberrechte und Veröffentlichungen
Der BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG hat das Recht auf geistiges Eigentum an allen Materialien und Ergebnissen, die im Rahmen des Vertrages vereinbarten Leistungen erstellt werden. Sowie die im Rahmen dieser Vereinbarung entwickelten Methoden und Ansätze in anderen Projekten und für andere Zwecke wiederzuverwenden.
BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG darf den Namen und das Logo des Kunden als Referenz auf der Website von bmcssolutions.com verwenden.
Zudem hat BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG das Recht Pressemitteilungen, Beiträge und Bilder über die Zusammenarbeit zwischen den Parteien herausgeben. Die Veröffentlichung bedarf jedoch der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Kunden.
11. Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung gestellten Geschäfts- u. Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, das Dritte nicht Einsicht nehmen können.
Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrags auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrags unaufgefordert dem Kunden zurückzugeben, sofern die Unterlagen in Papierform und nicht elektronisch zur Verfügung gestellt worden sind. Für elektronisch zur Verfügung gestellte Unterlagen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
12. Datenschutzhinweis
Die Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO und gewährleistet den Schutz der Rechte der betroffenen Person.
Die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt dabei ausschließlich, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung der Vertragsbeziehung mit dem Kunden erforderlich ist und solange BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG zur Aufbewahrung dieser Daten verpflichtet ist.
13. Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag (mit Ausnahme der rechtzeitigen Zahlung fälliger Gelder) aufgrund von Epidemien und Pandemien, Feuer, Explosion, Erdbeben, Überschwemmung, Blitzschlag, terroristischen Handlungen, Krieg, Rebellion, Unruhen, Sabotage, Anordnungen oder Aufforderungen von Regierungen oder anderen Behörden, Streiks, Aussperrungen oder andere Form von Arbeitskampf oder Ereignissen oder Umständen, die sich ihrer Kontrolle entziehen.
BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bzw. zur gänzlichen oder teilweisen Stornierung des Auftrages berechtigt, ohne dass der Kunde daraus Aufwendungs- oder Schadenersatzansprüche ableiten kann.
Wobei sich alle Beteiligten nach besten Kräften bemühen, im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Folgen oder Verluste für die andere Partei als Folge solcher Ereignisse zu minimieren
14. Sonstige Ansprüche/ Rentenversicherung
Mit der Zahlung der vereinbarten Leistungen und Preise sind alle Ansprüche von
BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG gegen den Kunden erfüllt.
Für die Versteuerung der Leistungen und Preise hat BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG selbst zu sorgen.
BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG wird darauf hingewiesen, dass nach § 2 Nr. 9 SGB VI eine rentenversicherungspflichtig bestehen kann, wenn auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Kunden tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt.
15. Rechtswahl, Gerichtsstandsvereinbarung
Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand ist der Sitz von BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG. BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG kann den Kunden jedoch auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
16. Schlussbestimmungen
Sofern zwischen den Beteiligten geschlossene Einzelverträge von den hier niedergelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen Abweichungen enthalten, gehen diese den allgemeinen Geschäftsbeziehungen vor, allerdings nur im konkreten Einzelfall und nur so weit der in dem Zusammenhang abgeschlossene Vertrag reicht.
BMCS Adivisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG
Kaldenkirchener Str. 91
41372 Niederkrüchten
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