Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten ausschließlich für alle Geschäfte und Leistungen zwischen der BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG und dem Kunden.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden nicht anerkannt, sofern diesen nicht ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt werden. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltslos erbringt.

  1. Zustandekommen des Vertrages

Jedem Auftrag geht ein Angebot mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus. Der Kunde muss den Auftrag schriftlich (per Mail) erteilen. Sollte kein Einwand erfolgen, gilt der Vertrag als zustande gekommen.

 

  1. Vertragsgegenstand/ Leistungen

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG nur die Erbringung von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch die Herstellung eines Werkes oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.

Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass sich am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht von BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG auch dann nichts ändert, wenn diese sich zur schriftlichen Aufzeichnung der Ergebnisse ihrer Dienstleistung sowie zur Erstellung und Übergabe entsprechender Berichte, Studien und dergleichen verpflichtet. Derartige schriftliche Berichte, Studien und dergleichen stellen – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – insbesondere keine Gutachten dar, sondern geben nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufs und des Ergebnisses der Dienstleistungen wieder.

BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages fachkundiger Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG keine rechtsberatenden, steuerberatenden oder zur Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern gehörenden Tätigkeiten schuldet oder leistet. Soweit BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG für die Erbringung solcher Tätigkeiten durch die Einschaltung entsprechender Berufsträger sorgt, handelt sie nur als Vermittler, ohne selbst Schuldner/Vertragspartner solcher Tätigkeiten zu werden.

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG nicht dazu verpflichtet ist, die dieser schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen auf deren sachliche oder rechnerische Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen. Falls BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG jedoch erkennt, dass die ihr schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen offensichtlich unrichtig, unvollständig oder nicht ordnungsgemäß sind, wird sie darauf hinweisen.

Der Kunde hat Anspruch auf die Beseitigung etwaiger Mängel. Dieser Anspruch muss unverzüglich geltend gemacht werden. Es muss eine Gelegenheit zur Nachbesserung gewährt werden.

 

  1. Veröffentlichung

BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG darf den Namen und das Logo des Kunden als Referenz auf der Website von bmcssolutions.com verwenden. Die BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG darf Pressemitteilungen, Beiträge und Bilder über die Zusammenarbeit zwischen den Parteien herausgeben.

Der Kunde hat das Recht, jegliches Informationsmaterial von BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger, das Hinweise auf den Kunden enthält, vor der Veröffentlichung zu genehmigen.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise sind in EUR angegeben und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

Leistungen nach Einzelstundensatz werden monatlich im Nachhinein abgerechnet.

Bei den Leistungspaketen werden 50 % des Gesamtbetrages zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer vor dem ersten Termin in Rechnung gestellt. Die Abrechnung des Restbetrages erfolgt nach der Hälfte der gebuchten Beratungsstunden.

Reise- und Unterbringungskosten werden monatlich nach den tatsächlichen, nachgewiesenen Ausgaben in Rechnung gestellt.

Die Rechnungen müssen spätestens acht (8) Arbeitstage nach Erhalt der Rechnung beglichen werden.

Preise und Zahlungsbedingungen für weitere Leistungspakete werden, wie im jeweiligen

Angebot angegeben abgerechnet.

  1. Ort der Leistungserbringung

Beratungstermine und Trainings finden in Remote statt. Auf Wunsch des Kunden sind diese vor Ort nach vorheriger Absprache möglich.

  1. Mitwirkungspflicht

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG bei der Beratung alle für die Ausführung der Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihr alle Informationen erteilt werden und sie von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Leistungserbringung von BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG bekannt werden.

Auf Verlangen von BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

Bei Durchführung von Trainings muss der Kunde entsprechendes Equipment nach Absprache vor Ort stellen und eine sichere und stabile WLAN-Verbindung bereitstellen.

Im Rahmen eines Online-Trainings verpflichtet sich der Kunde zur aktiven Teilnahme und zum Bereitstellen der erforderlichen technischen Voraussetzungen, um einen reibungslosen Ablauf und die effektive Durchführung des Trainings zu gewährleisten.

  1. Geistiges Eigentum

BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG hat das Recht auf geistiges Eigentum an allen Materialien und Ergebnissen, die im Rahmen vereinbarten Leistungen erstellt werden. BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger hat das Recht, die im Rahmen dieser Vereinbarung entwickelten Methoden und Ansätze in anderen Projekten und für andere Zwecke wiederzuverwenden.

  1. Schweigepflicht

BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit den Leistungen für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Kunden selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Kunde sie von dieser Schweigepflicht entbindet.

  1. Datenschutz

Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Kunden, so ist der

BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch. Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben. In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

  1. Garantie und Haftung

In keinem Fall übersteigt die Gesamthaftung von BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Haftung für grobe Fahrlässigkeit) gegenüber dem Kunden für direkte Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, den Preis für den Auftrag/ die Aufträge der/die die Haftung begründet/begründen.

In keinem Fall haftet BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG gegenüber dem Kunden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Haftung für grobe Fahrlässigkeit) direkt oder indirekt als Schadensersatzpflichtiger für indirekte oder Folgeschäden oder -verluste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einkommens- oder Gewinnverluste, Datenverluste und/oder den Verlust von Gelegenheiten und Nutzungsmöglichkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem zusammengekommenen Vertrag ergeben.

  1. Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag (mit Ausnahme der rechtzeitigen Zahlung fälliger Gelder) aufgrund von Feuer, Explosion,

Überschwemmung, Blitzschlag, höherer Gewalt, terroristischen Handlungen, Krieg, Rebellion, Aufruhr oder anderen zivilen Unruhen, Sabotage, Anordnungen oder Aufforderungen von Regierungen oder anderen Behörden, Streiks, Aussperrungen oder anderen Arbeitskämpfen oder Ereignissen oder Umständen, die sich ihrer Kontrolle entziehen, wobei sich jede Partei nach besten Kräften bemüht, die Folgen oder Verluste für die andere Partei als Folge solcher Ereignisse zu minimieren.

  1. Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

Mit der Zahlung der vereinbarten Leistungen und Preise sind alle Ansprüche des

Auftragnehmers gegen den Auftraggeber erfüllt.

Für die Versteuerung der Leistungen und Preise hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI

rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt.

  1. Kündigung von Verträgen

Verträge mit BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG werden mit der Unterzeichnung wirksam, laufen auf unbestimmte Zeit und endet mit Erbringung der vereinbarten Leistungen. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz von BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG. Diese kann den Kunden jedoch auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

  1. Schlussbestimmungen

Sofern Einzelverträge abweichende Bestimmungen enthalten, gehen diese den allgemeinen Geschäftsbedingungen von BMCS Advisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG vor.

Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die Vertragsparteien sind dann verpflichtet, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt

BMCS Adivisory & Trainings Müller & Stolzenberger PartG

Kaldenkirchener Str. 91, 41372 Niederkrüchten,

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